AGB

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AGB  Fassung: 05 – 2020

Für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
im Folgenden "der Versicherungsmakler"


Präambel
(1) Der Versicherungsmakler vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden andererseits. Der vom Versicherungskunden mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte Versicherungsmakler ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
(2) Der Versicherungsmakler erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") und einem mit dem Versicherungskunden abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden und ergänzen den mit dem Versicherungskunden allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag. (2) Der Versicherungskunde erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Versicherungsmakler sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3) Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
§ 2 Die Pflichten des Versicherungsmaklers
(1) Der Versicherungsmakler verpflichtet sich, für den Versicherungskunden eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des Kunden sowie den dem Versicherungsmakler allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den Versicherungskunden das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
(2) Der Versicherungsmakler hat den Versicherungskunden fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Versicherungsunternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Versicherungskunden gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes durch den Versicherungsmakler erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen werden.
§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Versicherungsmakler benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der Versicherungskunde verpflichtet, dem Versicherungsmakler alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und den Versicherungsmakler von allen Umständen, die für die in § 2 beschriebenen Leistungen des Versicherungsmaklers von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(2) Der Versicherungskunde ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch den Versicherungsmakler oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der
Versicherungsmakler zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
(4) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn vom Versicherungsmakler unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das
Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.

(5) Der Versicherungskunde, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung des Versicherungsmaklers übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls dem Versicherungsmakler zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(7) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann
§ 4 Zustellungen, elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des Versicherungskunden gilt die dem Versicherungsmakler zuletzt bekannt gegebene Adresse (E-Mail).
(2) Der Versicherungskunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund vereinzelt auftretender, technisch unvermeidbarer Fehler die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Versicherungsmakler eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. Der Zugang von E-Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auch auf die Annahme eines Vertragsangebotes keine Wirkung.

Der Klient stimmt auch nach in Kraft treten der DSGVO-2018 dem E-Mail uneingeschränkten Schriftverkehr ausdrücklich zu.
§ 5 Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Versicherungsmakler erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Versicherungsmaklers.
§ 6 Haftung
Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im B2B-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten:
Der Versicherungsmakler haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Versicherungskunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung des Versicherungsmaklers ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Versicherungsmaklers beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Versicherungsmakler müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
§ 7 Verschwiegenheit,
(1) Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Der Versicherungsmakler ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. ( Dem Versicherungsmakler ist der Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden ein wichtiges Anliegen. Eine Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, Datenschutzgesetz) sowie auf Basis des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages und allenfalls einer vom Kunden erteilten Zustimmungserklärung.
§ 8 Rücktrittsrechte des Versicherungskunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunde berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
(2) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. Im b2b-Bereich (Unternehmergeschäfte) wird in einem solchen Fall die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
(2) Die Verträge zwischen dem Versicherungsmakler und dem Versicherungskunden unterliegen österreichischem Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – mit Ausnahme von Konsumenten iSd KSchG – jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel sich die Betriebsstätte des Versicherungsmaklers befindet. Der Versicherungsmakler ist jedoch berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen sachlich zuständigen Gericht einzubringen. Unbeschadet dessen ist für Konsumenten iSd KSchG jenes Gerichts zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Konsumenten liegt.

DSGVO  -  Verarbeitungserläuterungen ab 05 – 2018

PFLICHTEN DES VERMITTLERS UND DES VERSICHERERS NACH
DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)
 

Präambel:
Ergänzung zur bestehenden Vereinbarung über die Vermittlung von Versicherungsverträgen und Kundendaten zwischen dem Vermittler und dem Versicherer von:
1.
Für Datenverarbeitungen durch den Vermittler für die Zwecke seiner gewerbsmäßigen und berufsrechtlichen Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit und unter Nutzung seiner eigenen, dh in seiner alleinigen Verfügungsmacht stehenden technischen Mittel trifft ihn die datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Zi 7 DSGVO.
2.
Für Datenverarbeitungen durch den Vermittler als Verantwortlicher im Rahmen von technischen Mitteln, auf welche sowohl der Vermittler als auch der Versicherer Zugriff haben, gehen die in das technische Mittel vom Vermittler rechtmäßig eingepflegten Daten in den Verarbeitungszweck und die datenschutzrechtliche Verantwortung des Versicherers über, sobald die vom Vermittler in das System eingepflegten Daten in die Machtsphäre des Versicherers gelangen, dh. nur noch von diesem weiter verarbeitet und vom Vermittler nicht mehr verändert werden können.
3.
Der Vermittler und der Versicherer tragen jeweils für eine rechtmäßige und dem Stand der Technik entsprechende Verarbeitung der personenbezogenen Daten Sorge und halten diese vertraulich. Gleiches gilt für nicht personenbezogene Daten, die der Vermittler und der Versicherer im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung einander wechselseitig offenbaren.
4.
Allfällige weitere / sonstige aus den jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen zwischen dem Vermittler und dem Versicherer resultierende wechselseitige datenschutzrechtliche Rechte und Pflichten werden, sofern gesonderte datenschutzrechtliche Rollenverteilungen zutreffen (Auftragsverarbeitungen im Auftrag eines Verantwortlichen, gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche) nach Maßgabe der Artikel 26 und 28 DSGVO in gesonderten Vereinbarungen festgelegt.
5.
Der Vermittler hat dafür zu sorgen, dass die ihm vom Versicherer zur Verfügung gestellte und nach den Datenschutzbestimmungen erforderliche Datenschutzinformation an die Betroffenen spätestens zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an den Versicherer (gem. Pkt 2 dieser Vereinbarung) erteilt werden.
6.
Berühren Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere einschlägige europarechtliche Leitlinien und Anordnung der nationalen Behörden oder die Rechtsprechung die datenschutzrechtlichen Aspekte der Geschäftsbeziehung, dann werden die Vertragsparteien unverzüglich eine Anpassung dieser Vereinbarung herbeiführen. Letzteres gilt auch, wenn sich einschlägige Branchenstandards in Zusammenhang der gegenständlichen Geschäftsbeziehung entwickeln.
7.
Diese Vereinbarung ersetzt / ergänzt die im Rahmen der bestehenden Vereinbarung über die Vermittlung von Versicherungsverträgen zwischen dem Kunden dem Vermittler und dem Versicherer getroffenen datenschutzrechtlichen Regelungen.

INTERNE DATENSPEICHERUNG und AUFBEWAHRUNG
Datenschutzbeauftragter: Dipl. FW Walter ADAM
Erreichbar unter:
Tel.: +43 463 429 326 | E: adam@awvm.at

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns von Ihnen selbst wie auch von Dritten (z.B. Ihren Angehörigen) persönlich zur Begründung und Abwicklung des Versicherungsverhältnisses bekanntgegeben haben, ausschließlich zur Erfüllung der gewünschten und vereinbarten Dienst-leistungen im Zusammenhang mit Versicherungen.

Dies erfolgt zweckgebunden insbesondere unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG).

"Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten" nach DSGVO Artikel 9

Sofern die Verwendung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erforderlich ist (insbesondere Gesundheitsdaten), verarbeiten wir diese im Einklang mit der von Ihnen erteilten Einwilligung. Sie sind mit der auftragsbezogenen Verarbeitung von Gesundheitsdaten (Gesundheitszustand, Vorerkrankungen, Sonderrisiken sowie Sozialversicherungsdaten) ausdrücklich einverstanden. Diese Daten sind für die Beratung und laufende Betreuung von Versicherungslösungen im Personenversicherungsbereich unumgänglich. Dazu zählen vor allem Krankenversicherungen, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Pflege-, Er- und Ablebens-, sowie Risiko- und Begräbniskostenversicherungen.

Erforderlichkeit der Verarbeitung Ihrer Daten und Widerrufbarkeit der Einwilligung

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Prüfung Ihres Versicherungsrisikos,

zur Begründung eines Versicherungsverhältnisses und zur Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche gegen den Versicherer erforderlich. Sollten Sie uns diese Daten nicht oder nicht im benötigten Umfang bereitstellen, so kann der von Ihnen gewünschte Versicherungsschutz unter Umständen nicht erzielt werden.

Sofern wir Ihre Daten auf Basis einer von Ihnen erteilten Zustimmung erhalten haben und verarbeiten, können Sie diese Zustimmung jederzeit mit der Folge widerrufen, dass wir neue personenbezogene Daten ab Erhalt des Zustimmungswiderrufs nicht mehr für die in der Zustimmung ausgewiesenen Zwecke verarbeiten.

Datenweitergabe – Kategorien von Empfängern

Wir als Versicherungsvermittler erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten und leiten diese zur Risikoprüfung, zur Abwicklung Ihres Versicherungsvertrags und zur Leistungsfallprüfung an die entsprechenden Versicherungsgesellschaften weiter. Dies erfolgt in unserem Verwaltungsprogramm, Serverspeicherung und Onlinedienst der SELSA Intelligence AG für Internet, neue Medien und E-Commerce.   Ebenso bekommen und verarbeiten wir von der Versicherungsgesellschaft personenbezogene Daten, soweit wir diese zu Wahrung Ihrer Interessen und Betreuung benötigen. Bei der Betreuung der Abwicklung Ihres Leistungsfalls kann es dazu kommen, dass wir Dritte, wie z.B. Juristen, Sachverständige oder mit der Schadensregulierung beauftragte Unternehmen beiziehen und diesen Ihre personenbezogenen Daten übermitteln müssen.                                        

Speicherdauer

Ihre Daten werden generell für die Dauer des oder der vermittelten Versicherungsverträge gespeichert. Darüber hinaus sind wir gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterworfen, gemäß der wir Daten zu Ihrer Person, zu Drittpersonen (etwa Mitversicherten), zu Ihren Leistungsfällen und zu Ihrem Versicherungsvertrags auch über Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus aufzubewahren haben bzw. müssen . Ebenso bleiben Ihre Daten weiterhin gespeichert, solange die Geltendmachung von Rechtsansprüchen aus einem Versicherungsvertragsverhältnis möglich ist.

Ihre Rechte als Betroffener

Sie können sowohl Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, als auch die Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger oder unvollständiger Daten verlangen.

Beschwerderecht
Ihnen steht das Recht auf Beschwerdeerhebung bei der österreichischen Datenschutzbehörde offen.
Diese ist unter folgender Adresse erreichbar:  Wickenburggasse 8, 1080 Wien.